Umweltfreundliche Elektronik - RoHS & WEEE
Bleifreie Lötverbindungen
Elektro- und Elektronikgeräte werden immer billiger und erreichen dadurch immer größere Stückzahlen. Da die Lebensdauer aber gleichzeitig sinkt, musste der Gesetzgeber eine
Regelung für die umweltgerechte Produktion und Entsorgung der Altgeräte finden.
Die EU hat in diesem Zusammenhang
zwei wesentliche Richtlinien erlassen:
- WEEE (Waste Electronics & Electrical Equipment) EU Directive 2002/96/EC regelt die Entsorgung der Elektro- und Elektronik-Altgeräge.
- RoHS (Restriction of Hazardous Substances) 2002/95/EG ist die Beschränkung gefährlicher Substanzen bei der Herstellung.
Ziel der RoHS-Richtlinie ist es, giftige Metalle bei der Herstellung von Kabel und elektronischen Geräten zu verbieten. Auch Bauteile und Komponenenten dürfen nur den Richtlinien entsprechende Metalle enthalten.
Ausnahmen der RoHS-Richtlinie
- Ersatzteile für Geräte, die vor dem 01.07.2006 auf den Markt gebracht wurden
- Medizinische Geräte
- Überwachungs- und Kontrollgeräte
- Autoelektronik
Mit dieser Verordnung soll die bleifreie und somit umweltgerechte Herstellung, Verwertung und Beseitigung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten geergelt werden.
Ähnliche Bestimmungen greifen auch außerhalb der Europäischen Union, in den USA, China, und Japan. Das heißt der ganze Elektronik-Weltmarkt wird von diesen Umweltschutzgesetzen entschieden beeinflußt.